Ich benötige einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Das heißt, es ist kein Testament vorhanden

Da ein Erbscheinsantrag bei Gericht beurkundet werden muss, erfolgt diese nur nach vorheriger Terminvereinbarung während der Sprechzeiten des Amtsgerichts Unna .
Setzen Sie sich daher bitte vorab telefonisch mit der Nachlassabteilung in Verbindung. Ihre Bearbeiterin richtet sich nach dem Nachnamen des Verstorbenen (Erblasser):

A – H, L:    Frau Nikodem 02303 6703 -311

I – K:          Frau Kolze 02303 6703 -321 / Frau Schriever 02303 6703 -322

M – Z:        Frau Riede 02303 6703 -313


Dort erfahren Sie auch, welche Urkunden Sie zu dem Termin mitbringen müssen, damit der Erbscheinsantrag aufgenommen werden kann.

Beachten Sie bitte:
Der Erbscheinsantrag kann auch durch einen Notar beurkundet werden. Der Vorteil der Beurkundung bei einem Notar liegt in der Möglichkeit, dass Termine unabhängig von gerichtlichen Sprechzeiten vereinbart werden können.


Ich benötige einen Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge.
Das heißt, es ist ein Testament vorhanden.

In diesem Falle ist auf jeden Fall das aufgefundene Testament bei Gericht abzugeben, damit es eröffnet werden kann. Auch hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung (siehe oben) erforderlich.

Beachten Sie bitte:
In komplizierteren Fällen ist es empfehlenswert, den Erbscheinsantrag durch einen Notar stellen zu lassen, da dieser eine Rechtsberatung vornehmen kann und wird.
Das Gericht selbst kann keine Rechtsberatung erteilen!



Ich möchte eine Erbschaft ausschlagen!

Da die Ausschlagungserklärung bei Gericht beurkundet werden muss, erfolgt diese nur nach vorheriger Terminvereinbarung während der Sprechzeiten des Amtsgerichts Unna.
Setzen Sie sich daher bitte vorab telefonisch mit der Nachlassabteilung in Verbindung. Ihre Bearbeiterin richtet sich nach dem Nachnamen des Verstorbenen (Erblasser):

A – K: Frau Kolkmann 02303 6703 -311
L – Z: Frau Riede 02303 6703 -313

Dort erfahren Sie auch, welche Urkunden Sie zu dem Termin mitbringen müssen, um die Ausschlagung beurkunden zu lassen.

Beachten Sie bitte:
Die Ausschlagung kann auch gegenüber einem Notar erklärt werden, die Gebühren hierfür betragen 35,70 € und damit nur geringfügig mehr als bei Gericht (30,00 €).
Der Vorteil der Ausschlagung bei einem Notar liegt in der Möglichkeit, dass Termine unabhängig von gerichtlichen Sprechzeiten vereinbart werden können. Sofern direkt mehrere Ausschlagungen aufgenommen werden sollen, entsteht bei einem Termin (beim Notar oder bei Gericht) nur eine einzige Gebühr.

 

Ich möchte mein hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück nehmen!

Auch für die Rücknahme eines hier verwahrten Testaments setzen Sie sich bitte vorher mit der zuständigen Bearbeiterin (siehe oben.) in Verbindung.
Beachten Sie bitte, dass gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten nur gleichzeitig an beide Ehegatten wieder zurückgegeben werden können.

 

Ich möchte ein Testament in die amtliche Verwahrung bei Gericht geben!

Auch für die Annahme eines hier zu verwahrenden Testaments setzen Sie bitte vorher mit der zuständigen Bearbeiterin (siehe oben.) in Verbindung.