Zweckmäßig ist eine individuelle telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dieser wird mit Ihnen einen passenden Termin absprechen und sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Beachten Sie dabei bitte die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer.
Wartezeiten lassen sich ohne vorherige Terminvereinbarung nicht immer vermeiden.
Ohne vorherige Terminabsprache gelten folgende Sprech- und Öffnungszeiten:
Wochentage |
vormittags |
nachmittags |
---|---|---|
Montag | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
Dienstag | keine Sprechzeiten | 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
Freitag | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
Bitte beachten:
Anträge auf Erteilung eines Erbscheins werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Auch für Erbausschlagungen sollte ein Termin abgesprochen werden, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet.