Der hier hinterlegte Geschäftsverteilungsplan gibt den Stand vom 01.01.2023 wieder.
Der vom Präsidium des Amtsgerichts Unna zum 01. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich ist der jeweilige Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung in der Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts hinterlegt ist.