Schiedspersonen für Bönen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Kieserling, Uwe | Schulze-Haarens-Hof 2 59199 Bönen Mobil: 0163 7535578 | Bezirk I westlicher Teil der Gemeinde Bönen und Ortsteil Nordbögge |
1.Vertretung: Dr. Rademacher, Friedrich-Wilhelm | Friedenstr. 5 c 59199 Bönen Mobil: 0160 5288137 | |
Dr. Rademacher, Friedrich-Wilhelm | Friedenstr. 5 c 59199 Bönen Mobil: 0160 5288137 | Bezirk II östlicher Teil der Gemeinde und Ortsteile Westerbönen, Osterbönen, Bramey-Lenningsen, Flierich |
1.Vertretung: Kieserling, Uwe | Schulze-Haarens-Hof 2 59199 Bönen Mobil: 0163 7535578 |
Gemeinde Bönen
Am Bahnhof 7, 59199 Bönen
Tel.-Nr.: 02383 933-0 , Telefax: 02383 933-119
E-Mail: post@boenen.de
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