Schiedspersonen für Bönen

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Kieserling, UweSchulze-Haarens-Hof 2
59199 Bönen
Mobil: 0163 7535578
Bezirk I
westlicher Teil der Gemeinde Bönen und Ortsteil Nordbögge
1.Vertretung:
Dr. Rademacher, Friedrich-Wilhelm
Friedenstr. 5 c
59199 Bönen
Mobil: 0160 5288137
Dr. Rademacher, Friedrich-WilhelmFriedenstr. 5 c
59199 Bönen
Mobil: 0160 5288137
Bezirk II
östlicher Teil der Gemeinde und Ortsteile Westerbönen, Osterbönen, Bramey-Lenningsen, Flierich
1.Vertretung:
Kieserling, Uwe
Schulze-Haarens-Hof 2
59199 Bönen
Mobil: 0163 7535578
Weitere anerkannte Gütestellen für Bönen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Bönen
Am Bahnhof 7, 59199 Bönen
Tel.-Nr.: 02383 933-0 , Telefax: 02383 933-119
E-Mail: post@boenen.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

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